Freistellungsauftrag

In welchem Verhältnis stehen Freistellungsauftrag und Verlustbescheinigung zur Abgeltungssteuer?

Fallen Steuern für Kapitalerträge an? Auf Kapitalerträge wird für in Deutschland steuerpflichtige Personen die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer erhoben. Erträge durch Fonds und thesaurierte Erträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungsteuer wird von der depotführenden Stelle abgeführt. Ihre Abgeltungssteuer für die Geldanlage bei investify wird von unserer Depotbank, der Baader Bank AG, direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Baader Bank AG einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag (ehemals: Steuerfreibetrag) von 1.000 € pro Jahr für eine Einzelperson oder von 2.000 € pro Jahr für Ehegatten/Lebenspartner zu nutzen.

Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer fragen unsere Kunden häufig die Mustervorlagen für Freistellungsauftrag/Verlustbescheinigung an. Dieses ist im Formularcenter der Baader Bank hinterlegt – hier geht es direkt zum Formular:

Alle Formulare der Baader Bank finden Sie hier: Formularcenter Baader Bank


Abgeltungssteuer: Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Mit dem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Bank anweisen, maximal 1.000 € pro Jahr als Einzelperson oder 2.000 € pro Jahr als Ehegatten/Lebenspartner der Kapitalerträge von der Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer freizustellen.


Wie kann ich einen Freistellungsauftrag (von der Abgeltungssteuer) einrichten?

Den Freistellungsauftrag senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Stammnummer bei der Baader Bank, Ihrer Depotbank, per E-Mail, Fax oder Post an:

Baader Bank Aktiengesellschaft
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim
Deutschland
Fax: +49 89 5150 1111
E-Mail: kundenservice@baaderbank.de


Was ist eine Verlustbescheinigung?

In einer Verlustbescheinigung werden steuerliche Verluste ausgewiesen, die bis zum Jahresende nicht mit Kapitalerträgen verrechnet wurden. Die Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt, welcher bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden kann. Über Ihre Einkommenssteuererklärung können Sie für ein Kalenderjahr sämtliche Gewinne und Verluste Ihrer Kapitalanlagen verrechnen lassen.


Wie kann ich eine Verlustbescheinigung beantragen?

Den Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Stammnummer bei der Baader Bank, Ihrer Depotbank, per E-Mail, Fax oder Post an:

Baader Bank Aktiengesellschaft
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim
Deutschland
Fax: +49 89 5150 1111
E-Mail: kundenservice@baaderbank.de


Woher und wann erhalte ich die Steuerbescheinigung für mein investify-Depot?

Die Steuerbescheinigung wird durch die Baader Bank im April des Folgejahres erstellt. Diese finden Sie unter „Meine Daten“ nachdem Sie sich auf www.investify.com angemeldet haben.


Quellensteuer und Abgeltungssteuer: Definition und Geschichte

Die in Deutschland 2008 eingeführte Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, weil sie unmittelbar an der Quelle der betreffenden Einkünfte also bei den Finanzinstituten erhoben wird. In der Praxis führen die Kreditinstitute und Banken die Abgaben direkt an die jeweiligen Finanzämter ab, ohne einen besonderen Ausweis in der Einkommenssteuererklärung des Anlegers. Mittels Freistellungsauftrag und Verlustbescheinigung können diesbezügliche Freibeträge geltend gemacht werden.

Hintergrund: In Deutschland und damit für Personen, die ihr Einkommen in Deutschland versteuern, wurde 1991 die sog. Quellensteuer von der damaligen Bundesregierung erstmalig in Höhe von 10% eingeführt und relativ kurz danach wieder abgeschafft, weil vermehrt Kapital ins Ausland abgewandert ist.

Seit 2008 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Die mit der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedete Abgeltungssteuer (Quellensteuer) regelt wie Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne zu versteuern sind. Fragt man wie hoch die Abgeltungssteuer 2018 und 2019 in Deutschland ist, gilt ein pauschaler Satz von 25%. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können zusätzlich anfallen, so dass die Besteuerung von Kapitalerträgen 28% erreichen kann.


Quellensteuer nach Ländern

LandQuellensteuersatz
Belgien25%
Deutschland (seit 2008 Abgeltungssteuer)25%
Frankreich25%
Irland20%
Italien27%
LuxemburgBis 15%
Niederlande15%
Österreich35%
Schweiz35%
Norwegen25%

Außereuropäische QuellensteuersätzeQuellensteuersatz
USA

30%

Kanada25%

China

0%

Höhe der Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer verschiedener EU-Länder, sowie USA, Kanada und China

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 12/2018, bei Unsicherheiten oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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