investify hat ein Hinweisgebersystem gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 eingerichtet, um etwaige Gesetzesverstöße oder strafbare Handlungen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu melden (Hinweisgebersystem für Whistleblower). Der Hinweisgeber kann Verstöße gegen nationales und europäisches Recht melden, z. B. Verstöße gegen das Aufsichtsrecht oder Verstöße gegen den Datenschutz.
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Hinweisgeber sind nach geltendem Recht vor Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Das Hinweisgeberverfahren ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu nutzen. Meldungen in gutem Glauben bleiben auch dann sanktionsfrei, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt oder keine Folgemaßnahmen erforderlich sind. Ein missbräuchlicher Einsatz des Verfahrens kann hingegen disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dazu wurde eine geeignete Stelle eingerichtet:
per E-Mail an compliance@investify.lu und in die Betreffzeile „streng vertraulich“
oder
per Post an investify S.A. mit dem Vermerk „streng vertraulich“ an die folgende Adresse:
investify S.A.
Chief Compliance Officer
46, Grand Rue
6630 Wasserbillig
Luxemburg