Depot-Vollmacht und Verrechnungskonto-Vollmacht

Wie kann ich eine Vollmacht für mein Depot und mein Verrechnungskonto ausstellen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht für Ihr Depot und Ihr Verrechnungskonto bei der Baader Bank AG zu erteilen. Sofern der oder die Bevollmächtigte bereits ein Depot bei der Baader Bank hat, genügt hierzu folgendes Muster:
Formular: Vollmacht Konten / Depots.
Sollte dies nicht der Fall sein, muss sich der oder die Bevollmächtigte darüber hinaus über PostIdent identifizieren und benötigt dafür das folgende Muster:
Formular: Identitätsfeststellung.

Alle Formulare der Baader Bank finden Sie hier: Formularcenter Baader Bank

Eine Kopie des Ausweises der bevollmächtigten Person ist in diesem Fall ebenfalls an die Baader Bank zu übermitteln. Bitte senden Sie die notwendigen Unterlagen im Original per Post an:
Baader Bank Aktiengesellschaft
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim
Deutschland


Bietet investify neben der Möglichkeit einer Vollmacht für das Depot-Konto Gemeinschaftskonten an?

Da wir für jeden Kunden ein personalisiertes Anlageprofil erstellen, bieten wir aktuell keine Gemeinschaftskonten an. Selbstverständlich können Sie für Personen Ihres Vertrauens Vollmachten für Ihr Konto und Depot hinterlegen.


Vollmacht für den Erbfall – Depots vererben

Erben von Verwandten oder Freunden machen die Erfahrung, dass es schwierig werden kann, über Wertpapiere zu verfügen. Ohne Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll kann eine Verfügung über das Wertpapierdepot (Wertpapierumbuchung, Aufgabe einer Wertpapierorder oder Änderung der Anlagethemen) schwierig werden. Selbst bei Vorliegen eines gültigen Testaments geht der Weg über das mit der Erbsache beschäftigte Amtsgericht, und dies kann unter ungünstigen Umständen Monate dauern – im Streitfall wie Anfechtung eines Testaments auch noch länger.
Daher macht es Sinn Vorkehrungen rechtzeitig, also zu Lebzeiten, zu treffen. So kann man ungünstige Konstellationen verhindern. Die Berechnung der Erbschaftssteuer richtet sind nämlich nach dem Depotwert am Todestag.

Bei rechtlichen Fragen sollten Sie einen Anwalt konsultieren. investify versteht sich nicht als Rechtsberater und erteilt daher grundsätzlich keinen rechtlichen Rat.

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Marco Schon

Leiter Kundenservice

Jürgen Freymann

Kundenservice